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Allgemeine Anlieferbedingungen für Lieferungen an die Produkt Service Erdt GmbH

Stand: 10.08.2022
1. Anlieferungsort
  • Die Anlieferung muss – unter Vorbehalt kurzfristiger Änderungen – an den in der Bestellung genannten Lieferort erfolgen
2. Anlieferungszeit
  • Montag – Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
3. Lieferbedingung
  • Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben unter der in der Bestellung genannten Lieferbedingung zu erfolgen
4. Lieferschein
  • Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der mindestens folgende Angaben enthält: Bestellnummer, Identnummer, Artikelbezeichnung, Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit, Lieferscheinnummer und -datum, Abladestelle, Spediteur, Verfallsdatum (falls existent), Palettenanzahl
5. Palettenhandling
  • Je Palette ist nur eine Identnummer, eine Charge (falls vorhanden), ein Index (falls vorhanden) und eine Verpackungseinheit zu liefern
  • Anbrüche sind gut sichtbar zu kennzeichnen und oben auf die Palette zu stellen
  • Europaletten sind zu verwenden (siehe Punkt 6)
  • Es ist sicherzustellen, dass das Gut mit Hilfe von Flurförderfahrzeugen problemlos entladen werden kann
6. Verpackungseinheit und Beschriftung
  • Die in der Bestellung vorgegebene Verpackungseinheit ist einzuhalten; eventuelle Abweichungen sind mit dem Leiter Einkauf abzusprechen
  • Jeder Umkarton muss gut sichtbar mit folgenden Angaben zum Inhalt beschriftet sein: Identnummer, Artikelbezeichnung,Menge, Charge (falls vorhanden), Index (falls vorhanden), Verpackungseinheit
7. Palettenart, -abmessungen und -Tausch
  • Lieferungen müssen auf neuen, hellen, genormten Europaletten (Stempel „EUR“ auf Mittelfuß der Längsseite) gemäß DIN 15146 (Maß: 0,8 m x 1,20m), die der International Plant Protection Convention (IPPC)* entsprechen, erfolgen
  • Die maximale Palettenhöhe (inkl. Palette) darf 1,35 m nicht überschreiten
  • Max. Gewicht / Palette: 600 kg
  • Palettenladung muss mind. 1 cm von der Palettenkante zurückstehen
  • Palettentausch wird nur für Lieferungen von Paletten mit oben genannten Eigenschaften garantiert
  • Die Ware darf nicht über den Palettenrand hinausragen

 

*
Bestandteile dieser Vorschrift:
a) Holz muss frei von Rinde und Insektenbefall sein
b) Holz muss einer Hitzebehandlung unterzogen werden und dabei mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56°C erreichen
c) Holz muss mit einem Kürzel für das Behandlungsverfahren, einem Code für das Herkunftsland und den überwachenden Pflanzenschutzdienst sowie einer Registriernummer des Behandlungs- und Verpackungsbetriebes gekennzeichnet sein
d) Holz muss an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einer symbolisierten Ähre mit den Buchstaben IPPC gekennzeichnet sein

8. Transportschutz und -sicherung
  • Die Ware ist vor Verschmutzung und Beschädigung entsprechend zu schützen und für den Transport zu sichern (z.B. mittels Gurten, Stretch-, Schrumpffolie, etc.)
  • Transportschäden, die aufgrund unzureichender Verpackung und Sicherung auftreten, gehen zu Lasten des Versenders
9. Lieferankündigungen
  • Geplante Anlieferungen, die von den in der Auftragsbestätigung genannten Lieferterminen abweichen, sind dem Leiter Einkauf mindestens einen Tag im voraus per Telefon (06204/9626-17) oder per E-Mail (stefan.haas@erdt-gruppe.de) anzukündigen
10. Lieferung von Druckmitteln
  • Bei Anlieferung von Druckmitteln sind der Lieferung mindestens folgende Stichproben
    1. Teillieferung 8 Stück
    jede weitere Teillieferung 3 Stück

Bei Nichtbeachtung dieser Anlieferbedingungen behält sich die Produkt Service Erdt GmbH vor, entstehenden Mehraufwand an den Lieferanten zu belasten oder die Annahme der Lieferung zu verweigern

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