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Wir sind auf dem Weg zur Erlangung der Herstellungserlaubnis nach §13 AMG in der Lohnverpackung

Ein wichtiger Schritt für das Umverpacken und das Labeling in der Arzneimittelherstellung für die Pharmazie.

Herstellungserlaubnis in der Lohnverpackung

Nachdem also das Arzneimittel primärverpackt wurde, kommen wir ins Spiel: Hier wird das Produkt in eine weitere Verpackung konfektioniert. Dies kann auch die Kennzeichnung oder das Hinzufügen anderer Komponenten umfassen, welche in der Zulassung, Registrierung oder Produktspezifikation aufgeführt sind.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wir erweitern stetig unser Dienstleistungsportfolio für unsere Kunden.

Sekundärverpacken

Kennzeichnung

Chargenfreigabe

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Gerne nehmen wir Ihre Anfrage entgegen und und melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihr Anliegen bestmöglich zu klären. Denn bei uns gilt – Enjoy your Business.

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Bastian Eppel

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Fritz-Haber-Straße 6, 68519 Viernheim

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Eren Ates

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